Antwort 03.02.2025 von Klaus Stöber parteilos
Die Verfassungsschutzbehörden agieren nicht unabhängig. Insofern muss man das differenziert betrachten.
Von einzelnen Personen sollte sich die Partei trennen
Die Verfassungsschutzbehörden agieren nicht unabhängig. Insofern muss man das differenziert betrachten.
Von einzelnen Personen sollte sich die Partei trennen
as Länderrundschreiben wird zeitnah versandt werden, voraussichtlich in der kommenden Woche.
Die deutsch-französische Rüstungszusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der bilateralen Beziehungen, auch zum Wohle Europas.
Die Frage, welche legitimen Mittel man als Privatperson jedoch habe, sich bspw. gegen in die eigene Wohnung ziehenden Rauch zu wehren, betrifft das Mietrecht.
Mit dem Cannabisgesetz wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Produkte, die in Verbindung mit Cannabis geraucht oder verdampft werden, ausgeweitet.