Frage von Jan U. • 04.06.2024

Antwort von Carmen Wegge SPD • 13.06.2024
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen:
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen:
Wer zuvor die Staatsbürgerschaft erworben hat, dürfte diese nachträglich nicht entzogen bekommen.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
Gerne stimme ich dem Rentenpaket II zu, wenn wir einen fairen Generationen-Kompromiss im Parlament gefunden haben.
Verbeamtungen sind nicht überall notwendig.
danke für Ihre Nachricht. Allerdings sollten Sie diese vielleicht Herrn Henkel stellen. Mir ist dies unerklärlich.