Antwort 04.08.2023 von Ina Czyborra SPD
Auf Berliner Ebene siedeln wir ab 2024 die Zuständigkeit beim Landeseinwanderungsamt an, um Verfahren zu beschleunigen.
Auf Berliner Ebene siedeln wir ab 2024 die Zuständigkeit beim Landeseinwanderungsamt an, um Verfahren zu beschleunigen.
Die von der Bundesregierung beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist im Bundestag beschlossen und trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Seitdem gelten neue Regelungen, insbesondere zur schnelleren Einbürgerung unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundsätzlich soll die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in diesem Jahr verabschiedet werden.