Antwort 13.04.2026 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich halte diese Entscheidung für falsch. Dabei handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit der Bundesebene. Der Bayerische Landtag ist daher nicht zuständig.
Ich halte diese Entscheidung für falsch. Dabei handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit der Bundesebene. Der Bayerische Landtag ist daher nicht zuständig.
Für mich ist klar: Psychische Gesundheit muss denselben Stellenwert haben wie körperliche Gesundheit.
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen
Bayern legt traditionell großen Wert auf das bewährte Staatsexamenssystem und die Qualitätssicherung durch klar strukturierte Studiengänge