Antwort 01.12.2025 von Stefan Ebner CSU
Auch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen Länder kommen nicht umhin, entgegenstehende Interessen durch Ausschlussgründe oder solche Abwägungsgebote zu schützen.
Auch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen Länder kommen nicht umhin, entgegenstehende Interessen durch Ausschlussgründe oder solche Abwägungsgebote zu schützen.
Als Mitglied des Bayerischen Landtages werde ich die Formalia der Ausschussarbeit der Kolleginnen und Kollegen in Berlin nicht öffentlich bewerten.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.