Antwort 25.03.2025 von Peter Tomaschko CSU
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Sie sprechen auch die Digitalisierung an. Sie ist eine wichtige Aufgabe. Bürgerinnen und Bürger erwarten Fortschritte vor allem bei der Digitalisierung der Verwaltung hin zu einem modernen Staat und fordern diese auch zu Recht ein.