Antwort 08.11.2023 von Ulrich Singer AfD
Geltendes Recht muss eingehalten werden
Geltendes Recht muss eingehalten werden
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an schulisch bedarfsnotwendigen Sportanlagen – darunter auch Hallenbäder – mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).
Nein, die Fraktion hat sich enthalten und somit ich mich auch.