Antwort 06.01.2024 von Georg Eisenreich CSU
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt
Ich persönlich präferiere hierbei Lösungen, die individuelle Regelungen mit Bezug zur Örtlichkeit ermöglichen.