Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
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Antwort 05.02.2024 von Wolfgang Fackler CSU
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Antwort 07.02.2024 von Joachim Herrmann CSU
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden.
Antwort ausstehend von Martina Gießübel CSU
Antwort 05.02.2024 von Joachim Herrmann CSU
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist für Fragen rund um die Besoldung von (Ruhestands-)Beamten zuständig.