Darf eine Petition die von Personen die ausländerfeindliche antisemitische und demokratieschädliche Ansichten vertritt durch den Ausschuss angenommen werden. Wer prüft die Integrität der Initiatoren
Hallo Joachim
Zur Zeit wird im Allgäu aus meiner Sicht unsere Demokratie still unterwandert. So auch bei der Petition zur Flüchtlingsunterkunft in Gunzesried. Hier ein Zitat von "Allgäu rechtsaußen": "Tatsächlich aber gehörten zu den Initiator*innen und Unterstützenden ... auch offene Rassist*innen, Antisemit*innen, Rechtsradikale und Querdenken-Fans ... Auch hier leugnet etwa die Initiatorin Ute J. auf Facebook den Klimawandel, teilt Inhalte der AfD und deren Feindbild »Grüne«. Bei der Sachlage sollte nicht über das offenliegende Thema entschieden werden, sondern darüber ob eine Petition die von Personen die ausländerfeindliche antisemitische und demokratieschädliche Ansichten vertritt durch den Ausschuss angenommen werden. Wer prüft die Verbindungen der Unterstützer aus öffentlichen Organen?
Wer prüft die Integrität der Initiatoren hinsichtlich dieses Hintergrundes.
Bitte erkläre mir in klaren einfachen Worten den Umgang im Ausschuss zu diesem Thema.
Arnold B.
Wertach