Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU
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Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Das geplante KI-Rechenzentrum im Tucherpark ist ein privatwirtschaftliches Projekt, geplant von Telekom und Nvidia. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales ist in die Planungen nicht einbezogen.