Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen (§ 23 EStG), und wird sich die CSU bzw. Bayern im Bundesrat für den Erhalt dieser Regelung einsetzen?
Ich bespare seit Jahren einen Bitcoin-Sparplan als private Altersvorsorge – auf eigenes Risiko, ohne staatliche Förderung. Die einjährige Haltefrist war für mich der entscheidende Grund, langfristig zu halten statt kurzfristig zu spekulieren. Ihre plötzliche Abschaffung würde mein Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen stark beschädigen – und das vieler anderer Anleger auch.
Zudem bezweifeln Fachleute, dass die vom Finanzministerium erhofften Mehreinnahmen eintreten: Ausweichreaktionen wie Wegzug oder Nichtrealisierung von Gewinnen könnten die Einnahmen deutlich schmälern.
Mit MiCA und der bisherigen Besteuerung hat Deutschland einen seltenen Standortvorteil im Kryptosektor, während USA und China um die Führung ringen. Eine Kehrtwende würde hiesige Startups schwächen und das Vertrauen in den Standort weiter senken.
Ich wünsche mir, dass vor einer Entscheidung die einschlägigen Fachleute angehört werden – der Sektor ist komplex, pauschale Urteile werden ihm nicht gerecht.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Schilderung Ihrer Situation. Sie sprechen wichtige Punkte an, die auch mich und uns in der CSU beschäftigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht derzeit keinen Anlass, die bewährte einjährige Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG abzuschaffen. Die Regelung gilt seit Langem für private Veräußerungsgeschäfte und schafft aus unserer Sicht einen sinnvollen Anreiz für langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.
Ihre Schilderung zeigt zudem, dass verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für private Anleger von großer Bedeutung sind. Eine nachträgliche Änderung bestehender Regeln kann das Vertrauen in die Beständigkeit des Steuerrechts beeinträchtigen. Auch die erwarteten Mehreinnahmen einer Abschaffung der Haltefrist sehe ich mit Skepsis.
Gerade mit Blick auf den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland sollte eine Änderung der bestehenden Regelungen sorgfältig geprüft werden. Ich halte es daher für richtig, vor einer Entscheidung auch Fachleute aus Steuerrecht, Wissenschaft und Praxis umfassend einzubeziehen.
Als Mitglied des Bayerischen Landtags sind meine direkten Einflussmöglichkeiten in dieser Frage begrenzt. Dennoch werde ich Ihre Anregungen und die damit verbundenen Bedenken in die politische Diskussion einbringen und mich für eine sorgfältige Prüfung der geplanten Änderungen einsetzen.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen und Überlegungen mit mir teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pirner, MdL

