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Diese Familienstartzeit ist allerdings ein Projekt auf Bundesebene. Die Landesebene ist damit nicht befasst. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche Standards fest. Die Vorgaben waren bis August 2022 von allen europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.


Sehr geehrter Herr W., wenn Sie aus dem Wahlkreis von Herrn Abg. Schuler sind, wenden Sie sich bitte an unser Wahlkreisbüro und vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Herrn Schuler.

Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.