Fragen und Antworten

Die grundsätzliche Regelung ist, dass Smartphones oder andere IT Geräte (sofern Sie Arbeitsmittel der Lehrkräfte sind), durch den Arbeitgeber zu stellen und auch zu administrieren sind. Jedoch ist auch mir bewusst, dass die tatsächliche Situation vor sehr stark unterschiedlich ist zur Zeit.

Eine anlasslose Chatkontrolle lehnen wir klar ab, ebenso jede Schwächung von Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung etwa durch Client‑Side‑Scanning oder Hintertüren

Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in der Tat nur für kurze Aufenthalte bestimmt. Diese kurzen Aufenthalte betragen jedoch derzeit durchschnittlich zwei Monate, Tendenz steigend.
