
Antwort 17.01.2022 von Theresia Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Berechnungsgrundlage folgt dem Leitprinzip der Gleichbehandlung der Schulen. Die Schulträger entscheiden darüber welche Geräte angeschafft werden.

Die Berechnungsgrundlage folgt dem Leitprinzip der Gleichbehandlung der Schulen. Die Schulträger entscheiden darüber welche Geräte angeschafft werden.
ich denke, auch hier wurde ein fairer Interessenausgleich gefunden.
ich bin hier als Oppositionsabgeordneter kein Entscheider.