Alexander Salomon
Alexander Salomon
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger Z. •

E-Auto Besitzer bekommen eine THG Prämie für eingespartes CO2. Ich habe mein Auto verkauft und bin auf öffentl. Verkehr + Rad umgestiegen. Warum bekomme ich keine Prämie?

Hintergrund: Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) ist ein Verschmutzungsrecht und entsteht durch Vermeidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor. Die THG-Quote ist ein handelbares Emissionszertifikat.
Der Gesetzgeber belohnt Halter von E-Fahrzeugen und Ladesäulenbetreiber, da sie CO2 einsparen, mit THG-Emissionszertifikaten. Die Mineralölindustrie muss dagegen Strafgebühren zahlen, da sie CO2-emittierende Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in Verkehr bringt.
‍Mineralölunternehmen können anstatt der festgelegten Strafzahlung entsprechende THG-Emissionszertifikate erwerben. Dieser Handel läuft über THG-Vermittler, die viele Zertifikate gebündelt und bereits von Umweltbundesamt bescheinigt anbieten.

Alexander Salomon
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Z.,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre Nachfrage zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote).

Zunächst kann ich den Grundgedanken hinter Ihren Ausführungen grundsätzlich gut nachvollziehen: Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder des Fahrrads stellt nach wie vor die effizienteste Möglichkeit dar, um CO2-Emissionen zu reduzieren.

Meiner Auffassung nach sprechen Sie in Ihrer Frage zwei sich durchaus gegenseitig bedingende, im Kern aber unabhängig voneinander relevante Themen an. Auf der einen Seite geht es um die THG-Quote und damit ein Klimaschutzinstrument für den Verkehrssektor. Andererseits geht es Ihnen um die Anreizschaffung für die Nutzung des öffentlichen Nah- bzw. Fahrradverkehrs. Gerne werde ich auf beide Themen Bezug nehmen:

Hinsichtlich der THG-Quote möchte ich Sie einleitend darauf hinweisen, dass die entsprechende Gesetzesgrundlage in Form der Treibhausgasminderungs-Quote 2015 auf Bundesebene eingebracht und beschlossen wurde. Folglich ist das im Frühjahr 2021 verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung eben dieser Quote, wonach seit Anfang 2022 auch Halter*innen von E-Autos mit dem von ihnen eingesparten CO2 handeln dürfen, im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu verorten.

Die GRÜNE Bundestagsfraktion – zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung der THG-Quote in der Opposition – hatte diesen Entwurf abgelehnt und ihm einen Entschließungsantrag entgegengestellt. Bei Interesse finden Sie diesen Entschließungsantrag, der jedoch abgelehnt wurde, unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/299/1929904.pdf.

Die oben dargestellte Positionierung verdeutlicht die durchaus kritische Haltung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gegenüber der Realisierung der THG-Quote. In diesem Kontext gilt darauf aufmerksam zu machen, dass im angesprochenen Entschließungsantrag explizit auf die Dringlichkeit verwiesen wird, die Abhängigkeit vom eigenen Auto zu reduzieren. Als hierzu beitragende Maßnahmen können der Ausbau eines besseren Bus- und Bahnangebotes, die Etablierung sicherer Fuß- und Radwege, die geteilte Nutzung von Fahrzeugen sowie neue Mobilitätsdienstleistungen herangeführt werden.

Sie sehen: Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt durchaus Ihre Position, dass der Anreizschaffung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fuß- und Radverkehrs höchste Priorität zukommen muss.

Für das Land Baden-Württemberg kann ich Ihnen versichern, dass wir tatkräftig daran arbeiten, den ÖPNV als attraktive Alternative zur Nutzung des eigenen PKWs zu etablieren. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr bis 2030 zu verdoppeln. Hierfür soll der ÖPNV ausgebaut und zuverlässiger gemacht werden sowie eine neue Mobilitätskultur entwickelt werden. Einfache, verständliche und faire Tarife sind das übergeordnete Bestreben. Eine attraktivere Gestaltung der Businfrastruktur soll durch Vorrangschaltungen an Ampeln sowie eigenen Spuren gewährleistet werden. Eine weitere Maßnahme, die aller Erwartung nach zur nachhaltigen Mobilitätswende beitragen wird, ist die Einführung des landesweiten Jugendtickets für 365 Euro/Jahr zum März 2023. Mit Blick auf den Fuß- und Radverkehr gilt Baden-Württemberg bundesweit als führend bzgl. der Konzeption und des Baus von Radschnellwegen. In Anlehnung an die Radwegstrategie entwickelt das Verkehrsministerium aktuell eine Fußwegstrategie, um die klimafreundlichste aller Fortbewegungsmöglichkeiten adäquat zu fördern.

Abschließend möchte ich meine Dankbarkeit darüber äußern, dass Sie Ihre Einwände zur THG-Quote geteilt haben. Mit veränderter Regierungsverantwortung auf Bundesebene ergibt es durchaus Sinn, die kritischen Perspektiven auf die THG-Quote erneut aufzugreifen und gemeinsam mit der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu diskutieren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie gerne jederzeit erneut auf mich zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon MdL

 

 

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