Antwort 10.07.2022 von Jonas Hoffmann SPD
Da Sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie deshalb nicht anspruchsberechtig für die Energiepreispauschale, obwohl Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Da Sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie deshalb nicht anspruchsberechtig für die Energiepreispauschale, obwohl Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Im Sinne weiterer Entlastungen stehe ich einer zeitlich begrenzte Aussetzung grundsätzlich offen gegenüber
Ich setze mich als Abgeordneter aber auch als Staatssekretär für einen guten und natürlichen sicheren Ausbau der Tiefengeothermie in BW ein.
Der Behördenstau in Stuttgart ist uns bekannt.
s ist zwar nachvollziehbar, dass sich die Inbetriebnahme sowie Genehmigung einer PV-Anlage bürokratisch anfühlen
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht.