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Frage von Sven K. •

Hallo Herr Weinmann, muss ich als Bürger von Heilbronn Gebühren entrichten, wenn ich eine Anfrage mit geringfügigem Aufwand an eine Behörde gestellt habe?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren ergibt sich für Gemeinden aus dem Landes-Kommunalabgabengesetz. Demnach können Gebühren auf Basis einer entsprechenden örtlichen Satzung erhoben werden. In Heilbronn ist dies die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt; diese und auch die zugehörige Gebührenliste sind online unter https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/stadtrecht/9_Finanzen_und_Steuern/9_6_Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Verwaltungsgebuehren.pdf einsehbar.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Nico Weinmann

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