Hallo Herr Weinmann, muss ich als Bürger von Heilbronn Gebühren entrichten, wenn ich eine Anfrage mit geringfügigem Aufwand an eine Behörde gestellt habe?

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren ergibt sich für Gemeinden aus dem Landes-Kommunalabgabengesetz. Demnach können Gebühren auf Basis einer entsprechenden örtlichen Satzung erhoben werden. In Heilbronn ist dies die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt; diese und auch die zugehörige Gebührenliste sind online unter https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/stadtrecht/9_Finanzen_und_Steuern/9_6_Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Verwaltungsgebuehren.pdf einsehbar.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Nico Weinmann