Antwort 03.12.2025 von Martin Plum CDU
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen
Für mich klingen viele ihrer Aussagen, welche ich den Medien entnehme, spaltend und mit einer Vorliebe für eine autoritäre Gesellschaftsordnung.
Gern möchte ich die Situation einordnen und auf Ihre Fragen eingehen:
Es trifft leider zu, dass die Bearbeitungszeiten in Münster derzeit eine erhebliche Belastungsprobe darstellen.
Ich sehe im Omnibus daher vor allem eine Chance: für mehr Kohärenz im Digitalrecht, für weniger unnötige Bürokratie und für mehr europäische Wettbewerbsfähigkeit.