
Ja, nach dem Austausch mit vielen Expert:innen aus Medizin, Ethik und Verfassungsrecht, bin ich davon überzeugt, dass eine allgemeine Impfpflicht so wie sie im aktuellen Gruppenantrag vorgesehen ist, mit Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar ist
Ja, nach dem Austausch mit vielen Expert:innen aus Medizin, Ethik und Verfassungsrecht, bin ich davon überzeugt, dass eine allgemeine Impfpflicht so wie sie im aktuellen Gruppenantrag vorgesehen ist, mit Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar ist
Die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie haben gezeigt, dass das wiederholte Auftreten von Infektionswellen und insbesondere die Entstehung neuer Virusvarianten immer wieder drohten, das Gesundheitssystem zu überlasten.
Es sollte immer berücksichtigt werden, dass die eigene Freiheit dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt. Dies gilt umso mehr in einer pandemischen Lage historischen Ausmaßes.
Die Frage nach der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht war keine einfache Entscheidung. Trotzdem hatte ich mich persönlich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, weil sie unsere wohlverstandene Freiheit schützen würde.
Ich empfinde eine Impfpflicht nicht als eine Herabwürdigung, deshalb halte ich Sie auch für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Impfschutz bietet somit einerseits einen Schutz für die geimpfte Person selbst, andererseits aber auch für die Gemeinschaft, da das Gesundheitswesen weniger belastet wird