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Florian Toncar
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Frage von Matthias S. •

Wie werden Opfer des verfassungswidrigen Gesetzes §20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, bekannt als Verlustverrechnungsbeschränkung, entschädigt?

Sehr geehrter Herr Toncar,

ich habe im Jahr 2021 mit Termingeschäften gehandelt und saldiert (Gewinne minus Verluste) einen Gewinn von ca. 5.000€ erwirtschaftet. Laut der Finanzverwaltung soll ich jedoch etwas über 40.000€ Steuern nachzahlen, weil die Verlust-Trades nur bis 20.000€ steuerlich berücksichtigt werden können. Das bedeutet für mich ein Verlust von 35.000€. Und dass nur, weil ein verfassungswidriges Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde!

Sie und Ihre Parteikollegen haben mehrmals kundgetan, dass die FDP die aktuellen Gesetzeslage durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz ändern möchte. Wird mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz auch Opfern wie mir geholfen, zum Beispiel durch eine nachträgliche Änderung der Steuerbescheide? Oder soll jeder Geschädigte gegen den Steuerbescheid klagen (hohe Kosten für den Bürger und Zeitverschwendung für die Gerichte)?

Ich und viele meiner Trader Freunde haben die FDP gewählt, in der Hoffnung das Sie uns in der Sache unterstützen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

über die Details des Gesetzentwurfes verhandeln wir derzeit noch zwischen den Ministerien. Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar 

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