In Baden-Württemberg verfügen wir bereits über vergleichsweise weitreichende Instrumente der direkten Demokratie.
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Dies hat also einen rechtlichen Hintergrund.
Die SPD erlaubt Taser unter strengen Regeln als Zwischenmittel zur Schusswaffe, um Polizei zu schützen und Grundrechte zu wahren.
Distanz Impulsgeräte können ein sinnvolles Einsatzmittel sein – aber nur, wenn Verhältnismäßigkeit, klare Einsatzkriterien und eine gute Schulung gewährleistet sind und der Schutz von Menschenleben im Mittelpunkt steht. Deshalb ist mir wichtig, dass Mecklenburg‑Vorpommern keine Sonderwege geht, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern ein bundeseinheitliches Vorgehen entwickelt.
Wo Betroffene den Eindruck haben, dass Maßnahmen unverhältnismäßig sind, stehen ihnen rechtliche Schritte und Beschwerdewege offen. Transparente Dokumentation und der Dialog mit zuständigen Stellen tragen zusätzlich dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und faire Verfahren zu gewährleisten.
Sie verstehen sicherlich, dass ich keine Auskünfte zu Terminplanungen Dritter geben kann.