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Sebastian Fiedler
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Frage von Irene L. •

Wie beschützen Sie zukünftig das Verfassung-verteidigende Zentrum für politische Schönheit vor "unfair play" unserer Exekutive?

1. Die exzentrischen Verfassungsverteidiger des „ZPS“ haben erlebt, dass unsere Exekutive leider nicht der Versuchung widersteht, Kritiker – die zurecht Einspruch erheben - zu schikanieren („technische Überprüfungen“ des Adenauer-SRP+Busses, die Reaktionen der CDU auf das Denkmal für Walter Lübcke, u.a.m.).

2. Mit künstlicher Intelligenz, die wahr/falsch nicht unterscheiden kann, auf verknüpften Datenbanken (Gotham), mit Trojanern (Pegasus), mit übergreifenden Bürger-Schlüssel-Ids (Registermodernisierung), mit zügellosen Befugnissen für Geheimdienste (BND-Gesetz-Entwurf: 30% DE-CIX) scheint der Überwachungsstaat technisch nicht mehr aufhaltbar zu sein.

=> 1.& 2. zusammen lässt mich die Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit verlieren. Wie wollen Sie Verfassungs-treue Journalisten, Anwälte, Oppositionelle in Zukunft noch wirksam davor schützen, dass Geheimdienste&Sicherheitsbehörden zu Verfolgern werden, statt Freund&Helfer zu sein?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie schildern darin verschiedene Sorgen im Hinblick auf Maßnahmen bzw. Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Ich versuche, Ihnen einige sachliche Erläuterungen zu geben. Möglicherweise kann ich Ihnen hierdurch Ängste nehmen:

Sie schreiben von einem möglichem „Unfair Play“.

Um sich bei Besorgnis eines "Unfair Play" wehren zu können, gibt es eine Reihe rechtsstaatlicher Instrumente:

  1. gerichtliche Kontrolle behördlicher Maßnahmen,
  2. unabhängige Aufsichtsinstanzen wie Datenschutzbeauftragte,
  3. auf Bundesebene und in vielen Bundesländern unabhängige Polizeibeauftragte sowie
  4. die Möglichkeiten der Öffentlichkeit und der Medien, die Vorgänge kritisch zu begleiten.

Diese Mechanismen gelten selbstverständlich auch für Akteure wie das Zentrum für Politische Schönheit. Wo Betroffene den Eindruck haben, dass Maßnahmen unverhältnismäßig sind, stehen ihnen rechtliche Schritte und Beschwerdewege offen. Transparente Dokumentation und der Dialog mit zuständigen Stellen tragen zusätzlich dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und faire Verfahren zu gewährleisten.

Eine erfolgreiche Polizeiarbeit erfordert Befugnisse, die modern und sachgerecht sind, in die digitale Welt passen und dabei rechtssicher sind. Dies umfasst auch die Befugnisse eine automatische Datenanalyse vorzunehmen. Behörden müssen in der Lage sein bereits im polizeilichen Informationssystem oder Informationsverbund Daten, die sie rechtmäßig besitzen, besser, schneller und effizienter auszuwerten. In Zeiten von Digitalisierung und wachsender Datenmenge ist dies zwingend erforderlich. Hierbei habe ich mich immer gegen den Einsatz von Softwareprodukten des US-amerikanischen Unternehmens Palantir ausgesprochen. Insbesondere im Bereich Sicherheit ist unsere digitale Souveränität von besonderer Bedeutung. Auf Bundesebene und mittelfristig auch bei den Ländern, werden nach meiner Überzeugung daher diese Produkte nicht (mehr) eingesetzt werden. Es gibt bereits wegweisende Entscheidungen für europäische Alternativen.

Grundsätzlich wird in der Arbeit der Sicherheitsbehörden künftig nicht auf den Einsatz von KI oder anderen modernen Technologien verzichtet werden können. Der Einsatz solcher technischer Mittel unterliegt dabei strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen, wie der KI-Verordnung, den Datenschutzgesetzen (BDSG und DSGVO) sowie dem Grundrechtschutz (informationelle Selbstbestimmung) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Maßnahmen, die mit besonderen Grundrechtseingriffen einhergehen, sind zudem grundsätzlich mit einem Richtervorbehalten versehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Betroffenen keinen willkürlichen Maßnahmen unterworfen werden. Zudem sind auch die Sicherheitsbehörden als Exekutive an die Grundrechte gebunden. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie interne und externe Aufsichtsmechanismen sorgen für die Überprüfbarkeit von Maßnahmen. Letztlich unterliegen solche Maßnahmen auch der gerichtlichen Kontrolle.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Fiedler, MdB

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