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Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort 10.10.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktuelle Anlagen (bis 7kW) dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu 100% produzieren.

Frage von T. H. • 16.09.2022
Halten Sie Frau Schwesig noch für tragbar?
Portrait von Timo Schisanowski
Antwort 21.09.2022 von Timo Schisanowski SPD

Bzgl. des Parteiordnungsverfahrens von Gerhard Schröder gilt es die Entscheidung der zuständigen Schiedskommission zu respektieren.

Antwort 16.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.

Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort 16.09.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine Verlängerung der AKW's über die Wintermonate hinaus ist aus energiewirtschaftlichen Gründen absehbar nicht erforderlich.

Portrait von Robert Habeck
Antwort 18.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.

Portrait von Heike Baehrens
Antwort 13.10.2022 von Heike Baehrens SPD

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen festgelegten Satz, der für Mietkosten erstattet wird. Dies wird kommunal festgelegt und hängt von den Bedingungen am lokalen Wohnungsmarkt (Miethöhe) ab. Beispielsweise werden in Halle (Saale) 335,50 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt an Mietkosten übernommen, in München hingegen 688 Euro.