Antwort 06.02.2023 von Ulrike Bahr SPD
Es gibt die Möglichkeit, über Soforthilfe-Fonds für Härtefälle Unterstützung zu erhalten, wo die anderen Preisbremsen nicht greifen.
Es gibt die Möglichkeit, über Soforthilfe-Fonds für Härtefälle Unterstützung zu erhalten, wo die anderen Preisbremsen nicht greifen.
die Strompreisbremse greift erst ab März 2023, dann aber rückwirkend für Januar und Februar. Insofern ist ihr aktueller Strompreis noch nicht gedeckelt.
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
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Kann Ihnen aber wärmstens meine Kollegin im EU-Parlament, Birgit Sippel, als kompetente Ansprechpartnerin zu dem Thema empfehlen.
Tarifverträge unterliegen der Tarifautonomie und sind wünschenswert. Der Abschluss im öffentlichen Dienst ist ein positives Beispiel für eine gute Einigung.