Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln. Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein.
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Ich habe auf diese Frage mehrfach geantwortet und habe meinen Antworten nichts hinzuzufügen außer den Hinweis, dass es auch nach wie vor Ticketangebote gibt, die über Automaten und Schalter vertrieben werden.
Wir Grüne lehnen eine solche Form der Massenüberwachung ab.
Wir als SPD stehen dafür, dass solche Prüfungen sorgfältig, aber ohne politische Inszenierung stattfinden.
Das von Ihnen angesprochene Thema wird ausschließlich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden. Zuständig ist daher nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die Bundesregierung. Unabhängig davon lehnen wir in Hamburg eine anlasslose, großflächige Überwachung privater Kommunikation entschieden ab.
Die Wahlprüfung ist ein wichtiger und unabhängiger Bestandteil unserer demokratischen Ordnung. Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses liegt nun vor und ist eindeutig.