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Dennis Thering
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Frage von David A. •

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die sog. Chatkontrolle abzuwenden, über die am 14. Oktober im Rat der EU abgestimmt wird?

Die Chatkontrolle ist für das Erreichen Ihres vorgeblichen Ziels - der Eindämmung pädokrimineller Inhalte im Netz - ein ungeeignetes Instrument, wie Studien und Stellungnahmen von qualifizierten Stellen wie dem Deutschen Kinderschutzbund zeigen. Stattdessen steht sie mit ihrem Eingriff in die Privatsphäre aller EU-Bürger in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen: Sie schafft vielmehr die Voraussetzungen für einen nur als dystopisch zu bezeichnenden Überwachungsapparat und bietet eklatante Sicherheits- und Missbrauchsrisiken.

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Antwort von CDU

Das von Ihnen angesprochene Thema wird ausschließlich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden. Zuständig ist daher nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die Bundesregierung. Unabhängig davon lehnen wir in Hamburg eine anlasslose, großflächige Überwachung privater Kommunikation entschieden ab. Wenn überhaupt, darf ein Zugriff nur in eng definierten Ausnahmefällen erfolgen – als letztes Mittel, bei einem konkreten Verdacht, zeitlich begrenzt und ausschließlich mit richterlicher Anordnung. Eine generelle Genehmigung zur Chatüberwachung unterstützen wir nicht.

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