Antwort 27.02.2024 von Gottfried Curio AfD
Ja.
Ja.
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.
Art. 18 GG sieht vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden.
Die Deckelung die Sie anführen bezieht sich auf die 1000 Schnellladepunkte, die im Rahmen des Schnellladegesetzes von 2021 ausgeschrieben wurden.
In den kostenlosen Mietrechtsberatungen der Bezirke können Sie sich zu durchgeführten Modernisierungen in Erhaltungsgebieten und deren Genehmigung informieren.
Dass die Einführung des von uns gewünschten Tempolimits mit unser Koalitionspartnern nicht möglich war, ist äußerst bedauerlich.