Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Wie viele Flüchtlinge würden mit der Angestrebten Kontingentlösung pro Jahr nach Deutschland kommen?
Antwort 20.08.2023 von Thorsten Frei CDU
Ziel ist die deutliche Reduktion der Zahlen. Mir geht es um eine Neuausrichtung der gescheiterten europäischen Asylpolitik, für die ich werbe.
Antwort 31.08.2023 von Johannes Fechner SPD
Soweit ich die Dinge aus der Ferne beurteilen kann, scheint aber zumindest in dem kleinen Ort nun Ruhe eingekehrt zu sein, was ein wichtiges Ergebnis ist.
Antwort 14.06.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Habeck und für den Buchhinweis.

Antwort 13.11.2023 von Josip Juratovic SPD
A1-Sprachnachweis Visum
Antwort 23.08.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
Es sind notwendige Maßnahmen für unsere Wirtschaft, die jüngst in eine Rezession rutschte.