Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.
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Ihre Frage bezieht sich allerdings auf Wandertage, die einen hohen Aufwand für Hessen Forst erfordern.
Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.
Ich kann mir eine Bagatellgrenze in solchen Fällen vorstellen, ohne damit die Gewinnerzielung grundsätzlich in Frage zu stellen.
Solche Veranstaltungen sollten kostenfrei sein. Ausnahme: wenn damit Gewinn erzielt wird. Dass hinterher aufgeräumt wird ist ja selbstverständlich.
meine Position ist relativ einfach. Solche Veranstaltungen sollten kostenfrei sein. Einzige Ausnahme wäre, wenn damit Gewinn erzielt wird. Dass hinterher aufgeräumt wird, ist ja selbstverständlich.