Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf die gesamte Partei als auch gegebenenfalls auf einzelne Landesverbände.
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Der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebietet aus meiner Sicht sowohl Entschlossenheit als auch einen sorgfältigen und rechtsstaatlich belastbaren Umgang mit einem möglichen Verbotsverfahren.
Gerade als Christdemokraten müssen wir Extremismus rechtstaatlichen Mitteln stellen, die AfD politisch stellen und vor allem die Probleme lösen, von denen sie politisch profitiert.
An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
Ich habe auf dieser Plattform in den vergangenen Monaten bereits ausführlich zum Thema AfD-Parteiverbot in rechtlicher und politischer Hinsicht Stellung bezogen und möchte Sie daher gerne auf meine vorangegangenen Antworten dazu verweisen.
Wer die AfD politisch nicht schlagen kann, darf nicht nach dem Verfassungsgericht rufen.