Fragen und Antworten

Ende März informierte das Erzbistum Berlin in einer Pressemitteilung über den Verkauf des Katharinenstifts. Als Eigentümer kann das Bistum eine solche Entscheidung treffen. Eine Pflicht zur Rücksprache mit dem Land Berlin bzw. dem Berliner Abgeordnetenhaus besteht nicht.

ich bin Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und nicht des Deutschen Bundestages. Auf Landesebene ist eine solche Abstimmung nicht vorgesehen.

Aktuell verhält es sich aber wohl so, dass der erste vorliegende Entwurf tatsächlich von mehreren Bundesländern kritisch betrachtet wird.

Auf Landesebene ist eine solche Prüfauftrag nicht vorgesehen.