Da sich seitdem nichts verändert hat, möchte ich gerne auf meine Antwort vom 19. Juni 2023 auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2023 verweisen.
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Mit der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll der Solarenergie-Ausbau in Deutschland vereinfacht und beschleunigt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle ermöglicht.
Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn sich der Anspruch mehrmals durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen anspruchsberechtigten Personenkreisen ergeben kann.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.