Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 17.04.2025 von Thomas Poreski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sie haben aber sicherlich anhand des tatsächlichen Handelns feststellen können, dass wir Grüne da in Ihrem Sinne sehr konsequent sind.
Antwort 16.01.2024 von Lena Teschlade SPD
Als SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag befürworten wir weiterhin die pauschale Beihilfe für Beamte und Bestandsbeamte.
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab:
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Der Staat darf nicht zum Datenkraken werden.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.