
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder auch eine Absenkung des Rentenniveaus wird es mit uns nicht geben.
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder auch eine Absenkung des Rentenniveaus wird es mit uns nicht geben.
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder auch eine Absenkung des Rentenniveaus wird es mit uns nicht geben.
Hohe Importzahlen sind allerdings nichts grundsätzlich Schlechtes. Sie zeigen vielmehr, dass der europäische Strommarkt funktioniert und erneuerbare Energien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es ist ein normaler Marktmechanismus, Strom im Ausland zu produzieren und ihn zu importieren, wenn dies günstiger ist.
Bei der Ernsthaftigkeit und Sensibilität des Themas ist höchste Sorgfalt umso wichtiger.
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.
nach §27 WoGG ist über das Wohngeld von Amts wegen neu zu entscheiden und der Bewilligungsbescheid aufzuheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert.