Das Altersvorsorgereformgesetz sieht ein Standarddepot mit Kostendeckel von max. 1,0 % vor, um Gebühren zu begrenzen und die Rendite zu sichern.
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GKV-Beiträge für nachweislich wirksame Medizin einsetzen, nicht für Leistungen ohne evidenzbasierten Nutzen
Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.
Unbezahlte Carearbeit bleibt primär Familiensache: Eltern, insbesondere Mütter und Väter, sollen diese Aufgaben in vertrauter innerfamiliärer Arbeitsteilung bewältigen. Dazu gehören Anreize wie ein starkes Elterngeld, der Partnerschaftsbonus und der Ausbau von Kita- und Ganztagsschulen, damit Carearbeit und Beruf besser vereinbar sind.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die angekündigten Anpassungen der Honorare bei vielen angehenden und bereits tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf große Sorge stoßen.