Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der beschriebenen Entwicklungen große Sorgen machen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Grundausrichtung der Reform trage ich mit, also die Erhöhung der Beträge, die Vereinfachung und den partnerschaftlichen Ansatz. Die Begrenzung auf neun Monate für Familien, in denen ein Elternteil die reservierten Monate aus wirtschaftlichen Gründen nicht nehmen kann, halte ich dagegen für den korrekturbedürftigsten Punkt des Entwurfs.
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Keine Ausnahmeregeln dürfen einer sachgerechten Weiterentwicklung des Vergütungssystems im Weg stehen
Die Bedenken gegen das geplante Gesetzesvorhaben nehme ich ernst.
Nach den uns vorliegenden Informationen, sind alle bisher geförderten Heizungssysteme weiterhin förderfähig. Die Anpassungen bei der Heizungsförderung führen lediglich zu einem vorläufigen Antragsstopp.