Welche Kürzungen in der Psychotherapie befürworten Sie im GKV BStabG?
Sehr geehrter Herr Heinemann,
nach den Kürzungen durch den erweiterten Bewertungsausschuss stehen weitere Kürzungen durch das geplante Gesetz bevor. Die Budgetierung wird dazu führen, dass 70-80% der PsychotherapeutInnen nur noch 18 PatientInnen statt bisher durchschnittlich 27 Pat. behandeln können werden, so auch ich. Die Versorgung von psychisch kranken Menschen wird sich massiv verschlechtern und das System für jeden gesparten Euro mehrere an anderer Stelle kosten, wie durch Studien nachgewiesen. Nun soll auch noch der Anspruch auf Mindestvergütung pro Zeiteinheit für psychotherapeutische Leistungen gestrichen werden, noch mehr Unsicherheit. Die Kosten für Praxismiete, TI etc. steigen, von den Privatkosten mal ganz abgesehen. Ich habe 10 Jahre Studium und Weiterbildung (inklusive kostenloser Arbeit in der Psychiatrie) bis zur Approbation absolviert, einen teuren halben Kassensitz erworben und war nun in der Lage auch an Altersvorsorge zu denken, bis jetzt. Wie soll das gehen?
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir Ihre Situation so ausführlich zu schildern. Ihre Nachricht macht sehr deutlich, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen aus Sicht einer niedergelassenen Psychotherapeutin auf die Versorgung und auf den Praxisalltag haben können.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der beschriebenen Entwicklungen große Sorgen machen. Psychotherapeutische Versorgung ist aus meiner Sicht ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Sie hilft Menschen in schwierigen Lebenssituationen, verhindert Chronifizierungen und trägt häufig dazu bei, Arbeitsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten. Deshalb sollte bei gesundheitspolitischen Entscheidungen stets sorgfältig geprüft werden, welche langfristigen Folgen kurzfristige Einsparungen nach sich ziehen.
Die von Ihnen angesprochenen Regelungen des GKV-Stabilisierungsgesetzes werden auf Bundesebene beraten und beschlossen. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses bin ich an diesem Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt und kann darüber nicht abstimmen.
Dennoch möchte ich Ihr Anliegen nicht einfach unbeantwortet lassen. Ich werde Ihre Hinweise und Ihre Schilderungen aus der Praxis an meinen Bundestagskollegen Hakan Demir weitergeben. Gerade die Erfahrungen von Menschen, die täglich Patientinnen und Patienten behandeln, sind für die politische Debatte wichtig und sollten dort Gehör finden.
Vielen Dank für Ihre offene Nachricht und Ihr Engagement für eine gute psychotherapeutische Versorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann
Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin

