Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.
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Antwort 05.10.2023 von Alfred Damm ÖDP
Antwort 08.10.2023 von Barbara Kindl ÖDP
Wir haben uns sehr gefreut, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" so erfolgreich war.
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – so steht es im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes.
Antwort 23.10.2023 von Joachim Herrmann CSU
Daher hat die Bayerische Staatsregierung auch eine Kooperation mit der Meldestelle REspect! geschlossen, um Online-Meldungen zu Hass und Hetze im Netz durch das einfach gestaltete Online-Meldeverfahren zu erleichtern
Antwort 09.10.2023 von Sandra Weeser FDP
Die regierungstragenden Fraktionen haben in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages veranlasst.
Antwort 05.10.2023 von Erik Marquardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich verweise hierzu auf meine vorherige Antwort, da ich nicht mehrfach die gleiche Frage beantworten kann und die Frage ja nicht primär Ihrem Erkenntnisinteresse dient