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Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Ein Verbotsverfahren gegen die AFD ist nicht dienlich.
Die Interpretation der Aussagen im Video haben allerdings Sie getroffen.
Die Prüfung eines Verbots der AfD lehne ich ab.
Meine Antwort auf Ihre Frage können Sie hier lesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/warum-haben-ruhestaendler-der-bundesagentur-fuer-arbeit-keinen-anspruch-auf-den-inflationsausgleich.
All die übrigen Umstände, die Sie beschreiben, kenne ich nicht. Eine weitere Veranstaltung mit mir wird es dort auf jeden Fall nicht geben.