
Wir haben uns sehr gefreut, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" so erfolgreich war.
Wir haben uns sehr gefreut, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" so erfolgreich war.
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – so steht es im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes.
Daher hat die Bayerische Staatsregierung auch eine Kooperation mit der Meldestelle REspect! geschlossen, um Online-Meldungen zu Hass und Hetze im Netz durch das einfach gestaltete Online-Meldeverfahren zu erleichtern
Die regierungstragenden Fraktionen haben in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages veranlasst.
Ich verweise hierzu auf meine vorherige Antwort, da ich nicht mehrfach die gleiche Frage beantworten kann und die Frage ja nicht primär Ihrem Erkenntnisinteresse dient