
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
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Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Die AfD ist im Kern eine antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei, die die Grundlagen unserer freiheitlichen Republik in Wanken bringen will.
Die hohen Zustimmungswerte, die die AfD bei Wähler*innen erlangt, zeigen, dass das AfD-Verbot allein die demokratie- und menschenfeindlichen Strömungen in der Bevölkerung auch nicht verschwinden lassen werden – ein Verbot würde an der gesellschaftlichen Akzeptanz der Positionen der AfD nichts ändern.
Zu den Instrumenten einer wehrhaften Demokratie gehört unter anderem der Artikel 21 des Grundgesetzes. In Anbetracht der aktuellen Lage müssen wir ernsthaft darüber diskutieren, ob die AfD genau die Tatbestände des Artikels erfüllt.
Demokratie und Vielfalt brauchen politischen und gesellschaftlichen Einsatz. Faschismus muss bekämpft werden. Ein AfD-Verbot ist riskant.