die Verhandlungen um den Neuwahltermin und die letztendliche Entscheidung für den 23. Februar 2025 fanden in enger Abstimmung mit dem Bundespräsidenten statt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.11.2024 von Rolf Mützenich SPD
Antwort 22.11.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Antwort 17.12.2024 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der empfohlene Wahltermin ist nach Aussagen des Bundespräsidenten und der Bundeswahlleiterin für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl realistisch.
Antwort 11.12.2024 von Hakan Demir SPD
Wir als SPD stehen zu dem Cannabis-Gesetz, deswegen haben wir es im Koalitionsvertrag stehen und jüngst Teile davon umgesetzt. Dies gilt auch weiterhin.
Antwort 23.12.2024 von Bärbel Bas SPD
Als Bundestagspräsidentin habe ich bei der Vertrauensfrage nach Artikel 68 GG relativ wenig Spielraum.
Antwort 15.11.2024 von Stephan Brandner AfD
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen