Ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h halte ich nicht für zielführend, weil bereits heute auf weiten Teilen der Autobahnen ständig oder zeitweise ein Tempolimit gilt.
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Grundsätzlich befürworte ich eine Amtszeitbegrenzung des oder der Ministerpräsidenten/in in Bayern auf zwei Legislaturperioden, also zehn Jahre, in der Verfassung.
Der Bayerische Landtag sowie die bayerische Bevölkerung haben nie eine Begrenzung von Amtszeiten beschlossen. Warum sich ein bayerischer Ministerpräsident an eine Regelung halten soll, die nie in Kraft getreten sind, erschließt sich mir nicht.
Uns ist bewusst, dass dies bei vielen Beamtinnen und Beamten für Enttäuschung sorgt.
Mir ist bewusst, dass das von uns beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Einschnitten verbunden ist und allen etwas abverlangen wird.
Aus meiner Sicht sollte eine Reform des Informationsfreiheitsrechts dazu dienen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns weiter zu stärken. Modernisierungen können sinnvoll sein, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass berechtigte Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern unnötig erschwert werden.