Verzögerung der tarifl Gehaltserh des öff Dienstes auf die Beamten in Bayern. Warum nur in Bayern? Begründung?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Seit der Föderalismusreform entscheiden die Länder eigenständig über die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten. Deshalb kann die Übertragung eines Tarifergebnisses in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden. Bayern hat sich angesichts der schwierigen Haushaltslage für eine zeitlich verzögerte Übernahme entschieden.
Uns ist bewusst, dass dies bei vielen Beamtinnen und Beamten für Enttäuschung sorgt. Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Als Haushaltsgesetzgeber tragen wir jedoch Verantwortung dafür, die Finanzen des Freistaates langfristig solide und zukunftsfähig aufzustellen.
Dabei haben wir uns bewusst gegen eine Nullrunde entschieden, die das Besoldungsniveau dauerhaft beeinträchtigen würde. Die Entwicklung im Tarifvertrag der Länder bleibt weiterhin Grundlage für die Anpassung der Bezüge. Zugleich ist klar, dass solche Verschiebungen keine Dauermaßnahme sein dürfen. Zum 1. Januar 2028 soll die Tarifanpassung wieder zeitgleich übertragen werden.
Die Regierungsfraktionen stehen zudem weiterhin zum Berufsbeamtentum und zu den bewährten Systemen der Versorgung und Beihilfe. Das haben wir auch mit dem am 25. Juni beschlossenen Dringlichkeitsantrag zur Beibehaltung der Sozialversicherungsfreiheit bekräftigt. Gerade wegen der verzögerten Bezügeanpassung werden wir besonders darauf achten, dass die Besoldung in Bayern auch künftig angemessen und konkurrenzfähig bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister a.D.
CSU-Fraktionsvorsitzender
im Bayerischen Landtag

