Warum haben Sie dem GKV-Beitragssatzstabiliserungsgesetz zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Reddig,
Als Beschäftigte im Gesundheitswesen und gesetzlich Versicherte wende ich mich mit Sorge an Sie.
Mit Ihrer Zustimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben Sie eine Reform beschlossen, vor deren Folgen zahlreiche Experten, Verbände, Ärzteorganisationen, Krankenkassen und Patientenvertreter gewarnt haben.
Warum haben Sie diesem Gesetz zugestimmt, obwohl Fachleute vor schlechterer Versorgung, längeren Wartezeiten und Einschränkungen bei Leistungen warnen?
Während im Gesundheitswesen gespart werden soll, plant der Staat weiterhin große Investitionen in andere Bereiche wie Verwaltung. Viele Bürger fragen sich daher, warum gerade bei der Gesundheitsversorgung Kürzungen notwendig sind.
Als Mitarbeiterin im Gesundheitssystem erlebe ich täglich die Belastungsgrenze. Diese Entscheidung betrifft meine Arbeit, meine Familie und Millionen Versicherte.
Bitte erklären Sie mir Ihre Entscheidung und wie Sie verhindern wollen, dass Patienten die Folge tragen.
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren täglichen Einsatz in der Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land.
Mir ist bewusst, dass das von uns beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Einschnitten verbunden ist und allen etwas abverlangen wird. Allerdings nicht ohne Grund: Die Kosten im Gesundheitsbereich sind in Deutschland in den letzten Jahren mit jährlich fast 8% enorm gestiegen. Die Finanzlage in der GKV ist entsprechend kritisch: Ohne Reform stehen wir im kommenden Jahr vor einem Defizit von etwa 19 Mrd. Euro – erneut höhere Krankenkassenbeiträge wären die Folge. Mit der Reform wollen wir in erster Linie die Beitragssätze in der GKV stabilisieren und den massiven Anstieg der Zusatzbeiträge in den letzten Jahren stoppen, wovon alle Beitragszahler und deren Arbeitgeber profitieren würden. Wenn uns keine Reformen gelingen, werden die Sozialversicherungsbeiträge von heute 43% auf 50% in den 2030er-Jahren steigen. Das würde unserer Wettbewerbsfähigkeit massiv schaden und insbesondere Menschen mit niedrigen/mittleren Einkommen belasten. Um das Ziel der Beitragsstabilität zu erreichen, müssen jedoch alle einen Beitrag leisten: Krankenhäuser, Krankenkassen, Ärzte, Apotheken, Pflegedienste, Pharmaindustrie, Versicherte.
Die Reformvorschläge orientieren sich größtenteils an den Vorschlägen der unabhängigen FinanzKommission Gesundheit (FKG) von Ende März, die sämtliche Maßnahmen nicht nur auf mögliche finanzielle Einsparungen, sondern auch auf ihre Auswirkung auf die Versorgungsqualität hin untersucht und sorgsam abgewogen hat. Mit der grundsätzlichen Rückkehr zur gesetzlich verankerten einnahmeorientierten Ausgabenpolitik (ebenfalls von der FKG empfohlen) gehen zudem bspw. keine Kürzungen in der Vergütung einher, sondern lediglich eine Begrenzung von Vergütungsanstiegen orientiert an der Grundlohnrate.
Um unser Gesundheitssystem qualitativ wie finanziell zukunftsfest aufzustellen, braucht es allerdings noch tiefgreifendere Reformen: So wird die FinanzKommission Gesundheit bis Ende 2026 noch Vorschläge für langfristige Strukturreformen vorlegen. Dabei werden u.a. auch eine bessere und effizientere Patientensteuerung, mehr Effizienz im Gesundheitssystem sowie Prävention eine große Rolle spielen. Wir wollen Beiträge langfristig stabilisieren und bestenfalls auch reduzieren und gleichzeitig weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung, auch in der Fläche, sicherstellen.
Und auch in unserer Verwaltung wird eingespart und Bürokratie abgebaut. Es kann immer noch mehr sein, aber wir kommen voran. So haben wir seit Ende letzten Jahres durch Vereinfachung und Abschaffung von Regularien bereits Kosten i.H.v. über 10 Mrd. Euro eingespart. Im Juli wurden weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen, u.a. im Verkehrs- und Landwirtschaftsbereich. Mit der Ausweitung der Genehmigungsfiktion (Anträge gelten vier Monate nach Eingang automatisch als genehmigt, wenn die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet) sowie der Beweislastumkehr bei Berichtspflichten (Berichtspflichten ggü. staatlichen Stellen werden pauschal aufgehoben – eine Aufrechterhaltung muss vom jeweiligen Ministerium explizit begründet werden) haben sich unsere Regierungsspitzen kürzlich auf echte Meilensteine beim Bürokratieabbau geeinigt. Diese müssen wir im Herbst zügig gesetzlich umsetzen.
Freundliche Grüße
Pascal Reddig

