Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt.
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Anbindehaltung ist ein Auslaufmodell. Der Freistaat Bayern unterstützt den Umstieg von Anbinde- auf Laufstallhaltung mit einem finanziellen Zuschuss.
Das Gesetz steht nun am Beginn der parlamentarischen Beratung und wir werden sorgfältig prüfen, inwiefern die Anmerkungen und Vorschläge Berücksichtigung finden können.
Nach der Sommerpause beginnen die Koalitionsgespräche zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, bei denen für uns als SPD eine bessere Nutztierhaltung im Fokus stehen wird. Worauf wir uns konkret als Ampel einigen werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
Betriebe würden mehr Tierwohl gerne umsetzten, aber Erzeugerpreise sind so niedrig, dass nicht genug Geld für Investition da ist.
Die neuen Covidfälle wurden von den Teststationen an das Robert-Koch-Institut gemeldet, dort gesammelt und anschließend veröffentlicht.