Ihre Sorge um den Schutz der Privatsphäre bei gleichzeitig notwendigem Kinderschutz kann ich nachvollziehen. Was dieses Thema anbelangt, bleibt für mich weiterhin der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem wir vereinbart haben, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Auf dieser Grundlage verhandelt die Bundesregierung auch weiterhin auf europäischer Ebene.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich habe meiner Antwort vom 10. Oktober 2025 nichts hinzuzufügen.
Mir ist da grundsätzlich was wichtig: Wir tun in diesem Land oft so, als zähle nur der akademische Abschluss etwas.
Genau an dieser Stelle liegt Ihr stärkstes Argument, und ich nehme es mit in die Beratungen: Ein harter Stichtag, bei dem wenige Tage über zwei Jahre Lebensarbeitszeit entscheiden, ist keine tragfähige Lösung.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.
Auf Landesebene haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU RLP und SPD RLP mehrere Ziele zur Stärkung der Psychotherapie in RLP vereinbart.