Honorarabsenkungen und die weiteren Sparmaßnahmen sind hier definitiv ein Schritt in die völlig verkehrte Richtung. Wir müssen stattdessen die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessern.
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Ich setze mich dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Vergütung in diesem Bereich um 4,5 % abgesenkt wurde.
"weit überwiegend" bezieht sich auf die herrschende Interpretation der "Abstimmungen" in Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch die Rechtswissenschaft
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Im Koalitionsvertrag von CDU CSU und SPD ist vorgesehen, ab dem 1. Januar 2027 eine verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen einzuführen.
Die Deutsche Bahn AG ist ein eigenständiges Unternehmen. Aus diesem Grund müssten Sie sich mit Ihrer Frage an die DB AG wenden, die eventuell solche Daten in der von Ihnen nachgefragten Detailtiefe hat. Allerdings werden Busse und (Straßen-)Bahnen ja nicht nur von der Deutschen Bahn betrieben.