
(...) Dies gilt auch, als postmortales Persönlichkeitsrecht, nach dem Tode eines Menschen fort. Hieraus verbietet es sich, Menschen zum Objekt zu machen, was zweifellos der Fall wäre, würden Arzneien aus toten Menschen hergestellt. (...)
(...) Dies gilt auch, als postmortales Persönlichkeitsrecht, nach dem Tode eines Menschen fort. Hieraus verbietet es sich, Menschen zum Objekt zu machen, was zweifellos der Fall wäre, würden Arzneien aus toten Menschen hergestellt. (...)
(...) Dem § 15 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung können Sie entnehmen, dass für Arzneimittel bereits eine Kennzeichnungspflicht besteht, die Ihnen eine umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel. Aus § 15 geht außerdem eine besondere Kennzeichnungspflicht für Produkte menschlicher Herkunft hervor. (...)
(...) Es handelt sich zudem um hochkomplexe Therapien, wie beispielsweise Gen- oder Zelltherapeutika , die nicht einfach mal so eben verabreicht oder verschrieben werden. Gängige Medikamente, die Sie in der Apotheke erwerben, sind synthetisch hergestellt und enthalten keine Zellen. (...)
(...) . Sie bildet ein Herzstück in der deutschen Gesellschaft und bietet die Chance, eine Brücke zwischen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu bilden. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund ist es kontraproduktiv, jetzt – knapp 30 Jahre vor dem Dekarbonisierungsziel für das Jahr 2050 – in fossile Großprojekte zu investieren, deren Abschreibungszeiten weit über das Jahr 2050 hinausgehen. Ziel muss es vielmehr sein, eine Infrastruktur zu schaffen, die den Klimazielen nicht im Wege steht und welche die bestehende und künftig sinkende Erdgasnachfrage berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche Prognose der Gasnachfrage, die sich an ambitionierten Zielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz orientiert. (...)
(...) Bei den anstehenden Haushaltsberatungen fordern wir die große Koalition z.B. dazu auf, sehr restriktiv mit der Schaffung neuer Beamtenstellen umzugehen. Beamte sollen nur bei der Bewältigung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt werden. (...)